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Beim Aufnahmeverfahren werden folgende Punkte berücksichtigt:
Hauptwohnsitz des Kindes
Kinder im verpflichtenden Betreuungsjahr
Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verhältnisse
Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung oder in der Nähe befindlich
Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
Die Zu- bzw. Absage erhalten Sie Mitte April 2024 per Mail.